Wir freuen uns, dass Sie sich für eine Mitgliedschaft in unserem Verein interessieren.

Seit über 130 Jahren setzen sich Haus & Grund-Vereine bundesweit engagiert, kompetent und individuell für das private Eigentum ihrer Mitglieder ein. Durch eine Mitgliedschaft bei Ihrem Haus & Grund Verein vor Ort stärken Sie die Durchsetzungskraft von privaten Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer gegenüber Begehrlichkeiten Dritter.

Eine Mitgliedschaft bei Haus & Grund lohnt sich, denn unsere individuellen und kompletten Service- und Beratungsangebote stehen exklusiv nur unseren Mitgliedern zur Verfügung. Unsere Mitglieder profitieren täglich von den zahlreichen Vorteilen der Eigentümerschutz-Gemeinschaft und können umfangreiche Leistungen in Anspruch nehmen.

Ordentliches Mitglied kann jeder werden, der Haus-, Wohnungs- oder Grundeigentümer ist oder überlegt ein solcher zu werden. Die Aufnahme von Mitgliedern erfolgt aufgrund eines schriftlichen Antrags, über den der Vereinsvorstand entscheidet.

Der Jahresbeitrag beträgt 65,00 EUR und ist jeweils zum Jahresanfang fällig. Zusätzlich erheben wir eine einmalige Aufnahmegebühr von 25,00 EUR. Ein Austritt ist spätestens sechs Monate vor Jahresende schriftlich zu erklären und nur zum Ende eines Kalenderjahres zulässig.

In Ihrem Jahresmitgliedsbeitrag enthalten sind

  • Kostenlose Rechtsberatung in allen Fragen rund um die Immobilie
  • monatliche Mitgliederzeitschrift
  • themenbezogene Informationsflyer bzw. –broschüren
  • Teilnahme an Mitgliederversammlungen und Informationsveranstaltungen
  • Kompetente Hilfe beim Anfertigen von Schriftsätzen, Vertragserstellung, Bonitätsprüfungen etc.

Diese Aufstellung zeigt beispielhaft nur einen Teil unseres Tätigkeitsfeldes.

Um die Mitgliedschaft in unserem Ortsverein zu beantragen, laden Sie sich bitte die Beitrittserklärung herunter und füllen diese aus. Die ausgefüllte Erklärung bitte ausdrucken, unterschreiben und an unseren Ortsverein schicken. Eine rechtsgültige Unterschrift ist online leider nicht möglich. Ihre Aufnahme erfolgt dann durch postalische Bestätigung.